Wir übernehmen gerne die Verwaltung für alle Objekte in allen Größen – schwierige Eigentümergemeinschaften und Mietshäuser sind unser Spezialgebiet! Eine Objektbetreuung erbringen wir nach vereinbarter Leistung.
Wir verwalten:
• Wohnungseigentum (WEG)
Hier werden Wohnanlagen betreut, die nach dem Wohneigentumsgesetz in Eigentumswohnungen aufgeteilt sind. Die Betreuung umfasst das Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage/eines Mehrfamilienhauses.
• Miet- und Gewerbeverwaltung
In dieser Sparte werden Miethäuser, Gewerbeobjekte, Wohn- und Geschäftshäuser betreut. In der Regel befinden sich die Objekte im alleinigen Eigentum eines Eigentümers.
• Sondereigentum (SE)
Betreuung von vermieteten oder auch selbst genutzten Eigentumswohnungen/Teileigentumseinheiten. In Ergänzung zur WEG-Verwaltung entsteht eine vollständige Betreuung Ihres (Teil-)Eigentums.
Wir sind in allen 3 Teilbereichen tätig und werden damit sicher auch Ihren Anforderungen gerecht. - Nun werden Sie fragen, was kostet das alles?
Die Beantwortung hängt immer von dem konkreten Verwaltungsobjekt ab. Eine wesentliche Rolle spielen nachfolgende Faktoren:
• Lage - Entfernung von unserem Büro
• Anzahl der Einheiten/Wohnungen
• technische Ausstattung/technischer Zustand
• Bruttojahresmietwert bei Gewerbeobjekten
• Art des Objektes nach unseren 3 Teilbereichen
Gerne erarbeiten wir für Ihre persönliche Anforderung und für Ihr konkretes Verwaltungsobjekt ein maßgeschneidertes Angebot. Schreiben Sie uns oder sprechen Sie mit uns.
Im Gründungsjahr 2018 haben wir mit dem ersten kleineren Verwaltungsobjekt in Allensbach angefangen. Unsere aktuelle Verwaltungsgröße:
- ca. 50 Objekte (MietV, WEG)
- ca. 400 Einheiten (Wohn- und Gewerbeeinheiten)
- ca. 20.000 m² Wohn-/Nutzfläche
- ca. 1.000.000 € Verwaltungsvermögen
- ca. 60.000.000 € Objektwert
Wir verwalten Anlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie Mietshäuser im Alleineigentum in Aach, Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, auf der Höri, in Konstanz, Meersburg, Radolfzell, Rielasingen-Worblingen, Singen, Steißlingen und Stockach.
Vieles was ein Verwalter tut ist von "außen" nicht unbedingt sichtbar. Um dies zu veranschaulichen, hat der Bundesfachverband Immobilien e.V. dies hier mal wie folgt dargestellt:
Das sieht der Eigentümer:
Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Eigentümerversammlung, Rundschreiben - Aushänge, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen, individuelle Leistungen wie Beratung.
Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten die Verwaltungsbeiräte:
Veranlassen von Instandhaltungs-, u. Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Ortstermine, Beiratsgespräche, Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung, Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeldzahlungen.
Das sieht der Eigentümer nicht:
Kaufmännische Leistungen: Verbuchen sämtlicher Geldein- u. -ausgänge,
monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen - Bearbeiten von Lastschriften,
Überwachen von Zahlungseingängen, Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand, Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten, Rechnungskontrolle, Anweisen und Veranlassen von Zahlungen, Bearbeiten Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung, Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen, Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen, Veranlassen von Heizkostenabrechnungen, Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Gas-/ Wasser-/ Stromverbrauch), Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz, etc. Technische Leistungen: Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln - Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen) - Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister, Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne), Abschluss von Wartungs- und Ver- sicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung, Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz- Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank,Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, etc.), Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit Versicherung, Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Abrechnen, Beauftragen von Sachverständigen, Kennen und Beachten von z.B. DIN-Normen, Landesbauordnung, Druckluftbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung, einschl. der Durchführungsbestimmungen. Allgemeine Verwaltung: Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten, Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen Hausordnung, Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Beraten von Eigentümern, Hausmeistern, Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge, etc.) Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung, Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer, Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen, Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerung, Vermietung, gewerbliche Nutzung), Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister), Kennen und Beachten v. WEG, BGB, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht. Quelle: Bundesfachverband Immobilien e.V.
Wir finden, den besten Eindruck bekommen Sie durch die Meinung unserer Kunden:
Nika Burakova - Rechtsanwältin
Den Link zu ihrem Referenzschreiben finden Sie HIER.
Arnulf Mangold - Spezialanwalt für Immobilienrecht
Den Link zu seinem Referenzschreiben finden Sie HIER.
Günther Kox - Vorsitzender des Verwaltungsbeirats
Guten Tag Herr Neth,
gerne stelle ich Ihnen ein Referenzschreiben aus.
Seit Oktober 2019 wird die Verwaltung unserer Immobilie durch Neth-Immobilen - trotz schwieriger Eigentümersituation - zu unserer vollen Zufriedenheit durchgeführt. Die Eigentümerversammlungen wurden zeitnah und korrekt durchgeführt. Wir sind mit der Verwaltung sehr zufrieden und können sie weiter empfehlen.
Elvira Handwerker - Immobilien-Verkäuferin
Ich gratuliere Ihnen zu der sehr schnellen Abwicklung zum Verkauf meiner Wohnung in Radolfzell.
Diese Erfahrung mit Ihnen hat mir gezeigt, dass ein Immobilienverkauf, was eine grosse Vertrauenssache ist, kompetent und sehr erfolgreich mit ständigem Austausch telefonisch + per mail, laufen kann, ohne Probleme.
Frau + Herr Neth waren immer erreichbar und auch der Käufer berichtete mir von der detaillierten + profunden Besichtigung, was dann den Kaufentscheid ergab.
Die Maklerbranche kann sich wirklich ein Beispiel nehmen an Ihnen und mein nächstes Projekt gebe ich sicher wieder bei Ihnen in Auftrag.
Vielen Dank für Ihren Service.
(...)
Wir sind immer für Sie da.
Sie haben Fragen oder wünschen eine kompetente Beratung?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
NETH-Immobilien
Inh. Tobias Neth
Inh. Nadine Neth
Rickelshausener Straße 24
78315 Radolfzell
+49 (0)173 9182034
info(at)neth-immobilien.de